Elektronische Signatur im Personalwesen – Welche Vorgänge können 2024/25 wie signiert werden

Am 18. Oktober hat der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zugestimmt, wodurch sich spätestens ab Januar 2025 neue Möglichkeiten für die Digitalisierung im Personalwesen eröffnen. Habib Bejaoui und Jörg Lenz von Namirial bieten, gemeinsam mit dem Arbeitsrechtler Dr. Alexander Bissels, umfassende Einblicke in die wichtigsten Aspekte und zeigt, wie Personalprozesse effizienter, kostengünstiger und rechtskonform umgesetzt werden können. 

Die drei informieren u.a. über: 

  • welche Dokumente nun in Textform abgewickelt werden können, 
  • wo noch Ausnahmen bestehen und worauf Sie dabei achten müssen, 
  • warum herkömmliche Kommunikationsmittel wie E-Mail, SMS oder WhatsApp in vielen Fällen nicht die beste Option darstellen, 
  • bei welchen Vorgängen weiterhin die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erforderlich ist. 

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